Dazu erklärt der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Ott:
Die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ist gleich aus zwei Gründen verfassungswidrig. Erstens ist der von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit durchgesetzte Beschluss ohne Zustimmung der Länder erfolgt. Zweitens verstößt die entsprechende Novelle des Atomgesetzes gegen die Schutzpflicht der Bundesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Die grüne Bundestagsfraktion wird deshalb zusammen mit der SPD-Fraktion noch diese Woche eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Kein deutsches Atomkraftwerk wäre heute noch genehmigungsfähig. Trotz einiger Nachrüstungen konnten vor allem die Sicherheit der Altmeiler nicht auf den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik gebracht werden. Bereits jetzt weisen die vier ältesten Atomkraftwerke Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Biblis A und B jeweils über 400 meldepflichtige Ereignisse auf. Sie gehören wegen der technischen Mängel schleunigst stillgelegt.
Die Bundesregierung hat dennoch die Laufzeiten verlängert, ohne sie von einem Sicherheits-Check oder technischen Nachrüstungen abhängig zu machen. Durch den neuen Paragraphen 7d hat sie sogar den Sicherheitsstandard abgesenkt und die bislang gültige „bestmögliche Schadensvorsorge“ beim Betrieb von Atomkraftwerken ausgehebelt. Diese Politik spricht jeder Verantwortung für die Sicherheit der Menschen Hohn.