Persönliche Erklärung „Sanktionen im zweiten Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen“
26. April 2012 | Bundespolitik |
Persönliche Erklärung gemäß § 31 GO-BT zur Abstimmung im Deutschen Bundestag über den Antrag „Sanktionen im zweiten Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen“ der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 17/5174)
von Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Memet Kilic, Lisa Paus, Hermann Ott, Monika Lazar, Uwe Kekeritz, Katja Dörner, Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner und Agnes Krumwiede:
Gegenwärtig setzt die Arbeitsmarktpolitik vor allem auf Sanktionen, nicht auf Angebote, um „Gegenleistungen“ der Transfer-EmpfängerInnen zu erreichen. Das ist falsch. Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, muss jeder Zeit gewährleistet sein und darf nicht durch Sanktionen angetastet werden. Die Frage nach der Gegenleistung wird nicht durch Zwang, sondern vor allem durch faire Spielregeln und positive Anreize beantwortet.
Die Erwartung einer „Gegenleistung“ darf nicht zum Ausgangspunkt werden für bürokratische Zumutungen, bei denen am Ende die Würde der Betroffenen auf der Strecke bleibt. Stattdessen müssen zwingend die Fähigkeiten, Vorstellungen und Wünsche der Hilfebedürftigen berücksichtigt werden. Es muss ein Wunsch- und Wahlrecht geben, das Recht jeder und jedes Einzelnen, selbst vorzuschlagen, wie sie am besten zum Nutzen der Gesellschaft beitragen können und wollen. Eigeninitiative soll gefördert werden, wobei Engagement bei der Jobsuche, Existenzgründung, Aus- und Weiterbildung, Familienarbeit, Pflege und Ehrenamt berücksichtigt werden sollen. Eine angemessene, auch monetäre Anerkennung und Würdigung von Ehrenamt, bürgerschaftlichem Engagement bzw. gemeinwohlorientierter Arbeit darf nicht einher gehen mit Kürzungen der Sozialleistungen.
Wir sind deshalb für die Abschaffung der Sanktionen im SGB II und treten zudem für Reformen der sozialen Sicherung in Richtung eines Bedingungslosen Grundeinkommens ein.
Einfach nur die Sanktionen bei Hartz IV abzuschaffen, wie das die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag fordert, ist zu einfach und geht uns nicht weit genug. Deshalb und weil wir einen eigenen besseren Antrag gestellt haben, enthalten wir uns bei dem Antrag der Linken.
In unserem Antrag (Bundestagsdrucksache 17/3207) fordern wir, dass es bei der Grundsicherung keine Kürzungen unter den Bedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, geben darf, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rechte von Arbeitslosen und die Aussetzung aller Sanktionen (Sanktionsmoratorium), bis die Rechte der Arbeitsuchenden gestärkt worden sind.