Die Klimaverhandlungen verlaufen seit Jahren zäh und langsam. Mit dem auf der letzten Konferenz in Durban beschlossenen Fahrplan, dass ein neues Klimaschutzabkommen bis spätestens zum Jahr in 2020 in Kraft treten soll, ist das Zwei-Grad-Ziel nur schwierig zu erreichen. Für das Zwei-Grad-Ziel müssen die Treibhausgasemissionen schon vor dem Jahr 2020 deutlich sinken. Deshalb muss es neben dem UN-Klimaprozess neue Allianzen der klimapolitisch fortschrittlichen Staaten geben, um mehr Verbindlichkeit, ambitionierte Zusagen zur Treibhausgasreduktion sowie zur Finanzierung zu erreichen. Diese Allianz der Vorreiter kann vorangehen, ohne auf den Letzten zu warten. Den Druck auf die Bremser beim Klimaschutz gilt es so zu erhöhen: Einerseits im Rahmen der weiteren Verhandlungen, andererseits durch das erfolgreiche Beispiel der Vorreiter, die zeigen, dass Klimaschutz Chancen bietet.
Bundesregierung gefährdet den internationalen Klimaschutz durch Tatenlosigkeit
Doch außer Worten liefert die Bundesregung nichts. Im Gegenteil: Statt die Energiewende erfolgreich voranzubringen, bremst sie den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und sieht tatenlos zu, wie der europäische Emissionshandel vor die Wand fährt. Sie zeigt in Brüssel keine Initiative für die so dringend notwendige Anhebung des europäischen Klimaziels bis 2020 auf minus 30 Prozent. Und dass, obwohl das derzeitige europäischen Klimaziel von minus 20 Prozent schon heute faktisch erreicht ist. Selbst zur Erreichung des nationalen Klimaziels von minus 40 Prozent liefert die Bundesregung nicht. Notwendige Maßnahmen wie ein nationales Klimaschutzgesetz mit Zielvorgaben in allen relevanten Sektoren sind nicht in Sicht.
1. Der internationalen Klimaschutz muss mit der Strategie einer Klimapolitik der unterschiedlichen Geschwindigkeiten vorangebracht werden,
innerhalb derer,
Vorreiterstaaten müssen sich zusammenschließen und eine ambitionierte Klimapolitik vorantreiben, ohne dies von Verweigerern, wie den USA, abhängig zu machen. Intensiver Technologietransfer und Kooperationen zwischen den Mitgliedern der Vorreiterallianz (zum Beispiel die EU gemeinsam mit wichtigen Schwellen- und Entwicklungsländern) sollen innerhalb dieser Allianz unter anderem zur zunehmenden Unabhängigkeit von Rohstoffimporten und zu regionaler Wertschöpfung führen - verbunden mit der Schaffung neuer, sicherer Jobs. Eine erfolgreiche Vorreiterallianz soll andere Staaten motivieren, sich anzuschließen, um dann ebenfalls im Gegenzug für ambitionierte Klimaziele vom Know-how der Vorreiterallianz zu profitieren.
2. Die formale Verlängerung der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto Protokolls muss jetzt in Doha beschlossen werden
Dabei muss sich,
Ende dieses Jahres 2012 läuft die erste Verpflichtungsperiode (2008–2012) des Kyoto-Protokolls aus, in dem sich die Industrieländer zu einer Minderung ihrer jährlichen Treibhausgas Emissionen um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 verpflichtet haben. Dem Kyoto Protokoll unterliegen jedoch nicht die weltgrößten Emittenten wie USA (nie ratifiziert) und China (als Schwellenland nicht verpflichtet). Bislang gibt es für die 2012 auslaufende Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls noch keine Anschlussregelung, alle Verhandlungen auf internationaler Ebene sind bislang gescheitert (zuletzt auf der Klimakonferenz in Kopenhagen). Auf der letzten Klimakonferenz im südafrikanischen Durban (2011) wurde jedoch vereinbart, dass Ende diesen Jahres in Katar kurzfristig eine Anschlussregelung für Kyoto vereinbart wird. Der Kreis der Länder die augenblicklich dazu bereit sind, ist allerdings deutlich kleiner als in der ersten Verpflichtungsperiode. Sicher sind derzeit nur die EU, die Schweiz und Norwegen. Ausgeschlossen scheinen Japan, Kanada und natürlich die USA, wenig wahrscheinlich ist die Teilnahme von Russland, offen ist das Verhalten von Neuseeland und Australien. Auch wenn der Kreis kleiner wird, ist eine zweite Verpflichtungsperiode dennoch wichtig. Erstens als nötiges Symbol und zweitens um wichtige Elemente des Kyoto-Protokolls weiterzuführen (unter anderem die Regeln zu Vergleichbarkeit von Anstrengungen) in Hinblick auf eine neue Klimavereinbarung.
Noch existierende und nicht genutzte Emissionsberechtigungen aus der ersten Verpflichtungsperiode (sog AAUs insbesondere von Russland und anderen osteuropäischen Staaten, unter anderem Polen) entsprechen einer Gesamtemissionsmenge von 13 Gigatonnen. Würden diese vollständig in die nächste Verpflichtungsperiode übertragen und in Durban vereinbarte Regeln zur Anrechnung von Senken im Rahmen der Landnutzungsänderungen (LUCUCF) zu Anwendung kommen, könnte das im schlimmsten Falle bedeuten, dass sogar eine Emissionszunahme um 2,6 Prozent gegenüber 1990 möglich wäre. Das gilt es in jedem Fall zu verhindern. Damit die bisherigen eher unambitionierten Ziele nicht in Form einer zweiten Verpflichtungsperiode bis 2020 (also über acht Jahre) festgeschrieben werden, sollte es mindestens eine Revisionsklausel (2015) geben, die eine spätere Anhebung von Zielen ohne Ratifikation erlaubt.