Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages erhalte ich verschiedene Bezüge und Leistungen. Weil mir ein offener Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern am Herzen liegt, möchte ich diese Aufwendungen und andere Daten transparent machen (Stand: September 2013). Ich gehe damit auch über die angabepflichtigen Informationen hinaus.
Ich erhalte – wie alle Abgeordneten – monatlich 8.252 Euro, die ich voll versteuere. Ein 13. Monatsgehalt gibt es nicht, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auch nicht.
Wie jeder Abgeordnete erhalte ich darüber hinaus 4.123 Euro steuerfrei im Monat, um davon mandatsbezogene Ausgaben zu begleichen. Konkret finanziere ich damit unter anderem das Wahlkreisbüro, Fahrten im Wahlkreis, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Bücher, Zeitungen, Spenden an Organisationen sowie meine Zweitwohnung. Diese Ausgaben darf ich im Gegenzug nicht steuerlich geltend machen, z.B. als doppelte Haushaltsführung.
Bundestagsabgeordnete erhalten kein Sitzungsgeld. Vielmehr werden den Abgeordneten zwischen 20 und 100 Euro pro verpasster Abstimmung oder verpasstem Sitzungstag abgezogen – das gilt übrigens auch im Krankheitsfall.
Als Altersversorgung erhalte ich ab dem 67. Lebensjahr für jedes Jahr, das ich Mitglied im Deutschen Bundestag war, 2,5 Prozent der aktuellen Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz liegt bei 67,5 Prozent.
Diese Altersversorgung stellt keine Vollversorgung dar. Vielmehr schließt sie die Lücke in der Altersversorgung, die entsteht, weil Abgeordnete wie ich während ihrer Tätigkeit im Deutschen Bundestag auf eine rentenversicherungspflichtige Berufstätigkeit verzichten.
Nach meinem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag erhalte ich für jedes Mitgliedsjahr einen Monat lang ein Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung – maximal für 18 Monate.
Abgeordneten stehen monatlich 15.798 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen zur Verfügung – dieses Budget verwaltet ebenfalls der Bundestag und das Gehalt wird direkt an die MitarbeiterInnen ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalgelder verfallen am Jahresende. Derzeit beschäftige ich
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es eine Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung. Ich bin meiner gesetzlichen Krankenversicherung treu geblieben. Der Deutsche Bundestag trägt die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.