Bei der Beschneidung von Jungen handelt es sich um einen klassischen Grundrechtskonflikt, der im Wege der praktischen Konkordanz auszugleichen ist, wobei jede Grundrechtsposition optimal zu verwirklichen ist. Das Kindeswohl und die anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter der körperlichen Unversehrtheit, elterlichen Sorge und Religionsfreiheit sind in der Problemlösung einander so zuzuordnen, dass jedes von ihnen Wirklichkeit gewinnt. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt diesen Anspruch.
Volker Beck, Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Konstantin von Notz, Marieluise Beck, Kerstin Müller, Cornelia Behm, Josef Winkler, Tom Koenigs, Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Hermann Ott, Lisa Paus