3. Für ein neues Klimaabkommen bis 2015 muss in Doha mindestens ein konkreter Fahrplan mit definierten Eckpunkten verabredet werden
In der vorangegangenen Konferenz im südafrikanischen Durban wurde auch vereinbart, dass bis 2015 ein neues umfassenderes Klimaabkommen verhandelt sein soll, das spätestens 2020 in Kraft tritt. Hinsichtlich der Verbindlichkeit einer solchen Vereinbarung ist der Beschluss von Durban aber relativ offen geblieben: "outcome with legal force". In Doha ist wichtig, dass ein substanzieller Fortschritt erkennbar wird. Ohne mindestens einen konkreten Arbeits- und Zeitplan besteht die Gefahr, dass die Verhandlungen wieder weiter verschleppt werden und auch bis 2015 kein Ergebnis vorliegt. Wichtig für dieses neue umfassende Klimaabkommen ist, dass es eine rechtsverbindliche Form bekommt und alle Länder mit einbezieht. Keinesfalls darf die kommende COP in Doha hinter die Beschlüsse von Durban zurückfallen.
4. Die Klimaschutzziele bis 2020 müssen erhöht werden, um das 2 Grad Ziel zu erreichen (Schließen der Ambitionslücke bis 2020)
In der vorausgegangenen Konferenz von Durban wurde weiter beschlossen, dass es Verhandlungen über die Erhöhung der kurzfristigen Ziele (Kopenhagen Pledges) geben soll. Die bisher im Rahmen des „Pledge and Review“ Prozesses von Kopenhagen gemachten Minderungszusagen müssen erhöht werden, um das von der Staatengemeinschaft anerkannte zwei Grad Ziel zu erreichen. Insbesondere die von den Industrieländern gemachten und teils konditionierten Zusagen sind noch nicht ausreichend um die Emissionen auf den zwei Grad Pfad zu bringen (das heißt, sie sind noch außerhalb der vom IPCC geforderten minus 25 – 40 Prozent). Von mehr als 100 Ländern (darunter auch aus dem arabischen Raum wie Saudi Arabien, Katar oder Länder wie Nigeria und Thailand) liegen überhaupt noch keine Klimaziele bis 2020 vor. Im Hinblick auf die Klimaziele bis 2020 sollte es in Durban erkennbare Fortschritte geben, darunter zum Beispiel auch die Bereitschaft zur Reduzierung kurzlebiger Klimasubstanzen wie Ruß oder die Einbeziehung des Flug- und Schiffsverkehrs in ein Klimaregime. Heißt: erstens ein Anheben der bisherigen Zusagen, zweitens neue Zusagen und drittens zusätzliche Initiativen.
5. Klimafinanzierung für die Zeit von 2013 – 2020 sicherstellen (Schließen der Finanzierungslücke bis 2020)
Die Klimakonferenz in Doha ist für die Klimafinanzierung von großer Bedeutung. Denn in diesem Jahr endet die Phase der in Kopenhagen gemachten Schnellstartfinanzierung, in der sich Industrieländer verpflichtet hatten, zwischen 2010 und 2012 gemeinsam 30 Milliarden US-Dollar für Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern zur Verfügung zu stellen.
Ebenso haben sich Industrieländer verpflichtet, ab 2020 jährlich für Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern 100 Milliarden US-Dollar zu mobilisieren. Unklar ist bisher, wie es mit der Klimafinanzierung zwischen 2012 und 2020 weitergeht. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung von Klimaschutz und von nationalen Anpassungsstrategien und -maßnahmen an die Folgen des Klimawandels in Entwicklungsländern ab dem Jahr 2013 gesichert ist. Es muss geklärt werden, wie der Aufwuchspfad für die Klimafinanzierung für die Jahre 2013 bis 2020 gestaltet wird, welche Zwischenziele erreicht werden sollen und wie für den Green Climate Fund eine solide und zuverlässige Finanzierung garantiert werden kann.
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