Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass RWE die Rodung des Hambacher Forsts unterlassen muss. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Nordrhein-Westfalen hatte ein vorübergehendes Verbot der Rodung beantragt bis im Hauptsacheverfahren über deren Rechtmäßigkeit entschieden ist.

Dazu sagt Prof. Dr. Hermann E. Ott, der Leiter des neuen Deutschlandbüros von ClientEarth:

Foto: Infoletta Hambach

„Dieser juristische Sieg der Klima – und Umweltschutzbewegung beweist eindrucksvoll die Kraft des Rechts für den Schutz der Umwelt. Das Gericht hat das erledigt, was die politischen Entscheidungsträger so schmerzhaft vermissen lassen: Das Gericht hat den Raum geschaffen um eine politische Entscheidung über die Zukunft der Kohle in Deutschland zu treffen.“

„Ein großer Dank an den BUND und die beteiligten Anwälte – dieses Urteil hat das Zeug dazu, nicht nur den alten Hambacher Forst zu retten sondern auch einer effektiven Klimapolitik in Deutschland ohne Kohle den Weg zu ebnen.‘“

Hintergründe

Das OVG schloss sich der Meinung der Kläger an, dass eine Rodung des Waldes vollendete Tatsachen schaffen würde, weil zum Beispiel die geschützte Bechsteinfledermaus unwiederbringlich verloren gehen würde.

Im Ergebnis werden die Rodungen deshalb voraussichtlich länger als bis Ende März unterbleiben müssen, also bis über das Ende der Rodungszeit hinaus.

Der Aktienkurs von RWE fiel um 8 Prozent aufgrund einer Gewinnwarnung nach dem Gerichtsbeschluss.

 


Prof. Dr. Hermann E. Ott

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