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Anwälte der Erde fordern eine Politik jenseits der Kohle nach dem Hambacher Urteil

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass RWE die Rodung des Hambacher Forsts unterlassen muss. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Nordrhein-Westfalen hatte ein vorübergehendes Verbot der Rodung beantragt bis im Hauptsacheverfahren über deren Rechtmäßigkeit entschieden ist.

Dazu sagt Prof. Dr. Hermann E. Ott, der Leiter des neuen Deutschlandbüros von ClientEarth: