Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass RWE die Rodung des Hambacher Forsts unterlassen muss. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Nordrhein-Westfalen hatte ein vorübergehendes Verbot der Rodung beantragt bis im Hauptsacheverfahren über deren Rechtmäßigkeit entschieden ist.
Dazu sagt Prof. Dr. Hermann E. Ott, der Leiter des neuen Deutschlandbüros von ClientEarth: